Winterreifenpflicht in Europa

Winterreifenpflicht EuropaWinterreifenpflicht in Europa

In Deutschland wurde bereits Ende des letzten Jahres eine situative Winterreifenpflicht eingeführt. Seit dem dürfen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch mit Winterreifen fahren. Andernfalls kann ein Bußgeld von bis zu 80 Euro drohen. Wie aber sieht es mit der Winterreifenpflicht im Rest von Europa aus. Grundsätzlich gilt, dass es in Europa keine einheitliche Regelung zur Winterreifenpflicht gibt. Es ist vielmehr so, dass zwischen den einzelnen Staaten in Europa erhebliche Unterschiede im Umgang mit der Winterreifenpflicht bestehen. Wir zeigen Ihnen deshalb, wie die Winterreifenpflicht in den einzelnen Ländern von Europa gehandhabt wird.

Staaten ohne Winterreifenpflicht

Es gibt es immer noch sehr viele Staaten in Europa, in denen keine gesetzlich verordnete Winterreifenpflicht existiert. Zu den Staaten in Europa ohne Winterreifenpflicht gehören:

  • Albanien
  • Belgien
  • Dänemark
  • Irland
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Lichtenstein
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweiz
  • Spanien
  • Türkei
  • Zypern

Wenn es allerdings in der Schweiz oder Lichtenstein auf glatter Straße mit Sommerreifen zu einem Unfall kommt, kommt eine Mithaftung in Betracht. Das kann mitunter teuerer werden, als ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Winterreifenpflicht.

Winterreifenpflicht in Österreich

Bei unseren Nachbarn aus Österreich gibt es bereits seit dem Jahr 2008 eine Winterreifenpflicht. Genau wie in Deutschland handelt es sich auch in Österreich um eine situative Winterreifenpflicht. Wer zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen in Österreich Auto fahren will, muss Winterreifen aufgezogen haben. Die Winterreifenpflicht in Österreich gilt übrigens auch für alle im Ausland zugelassenen Fahrzeuge.

Im Gegensatz zu Deutschland drohen in Österreich aber wesentlich härtere Strafen bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht. Insbesondere dann, wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. Dann müssen Autofahrer in schlimmsten Fall mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Winterreifenpflicht in Schweden

Auch im Norden von Europa bei den Schweden gibt es eine situative Winterreifenpflicht. Wenn in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 31. März die Straßen in Schweden mit Eis und Schnee bedeckt sind, dürfen diese nur noch mit Winterreifen befahren werden.

Winterreifenpflicht in Tschechien und der Slowakei

In Tschechien wurde erst in diesem Jahr die Winterreifenpflicht deutlich ausgeweitet. Jetzt gilt, dass zwischen dem 1. November und dem 31. März bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Nachbarstaat Slowakei gilt eine Winterreifenpflicht bei geschlossener Schnee- oder Eisdecke.

Winterreifenpflicht in Frankreich

Bei unseren Nachbarn aus Frankreich kann die Verwendung von Winterreifen auf besonders gefährlichen Strecken per Verkehrsschild angeordnet werden.

Winterreifenpflicht in Italien

Auch in Italien wird die Winterreifenpflicht je nach Wetterverhältnissen regional angeordnet. Im Aostatal besteht allerdings zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April eine generelle Winterreifenpflicht.

Staaten mit genereller Winterreifenpflicht

In einigen Ländern von Europa gilt auch eine generelle Winterreifenpflicht. Da bedeutet innerhalb eines festgelegten Zeitraums unabhängig von den Straßenverhältnissen, ist die Verwendung von Winterreifen zwingend vorgeschrieben. Insbesondere Staaten im Osten von Europa wie beispielsweise Estland und Litauen setzen auf eine generelle Winterreifenpflicht. Hier eine Liste der Staaten in Europa mit einer generellen Winterreifenpflicht:

  • Bosnien-Herzegowina
  • Estland
  • Finnland
  • Island
  • Lettland
  • Litauen
  • Mazedonien
  • Serbien
  • Slowenien

Der Zeitraum, in dem die Winterreifenpflicht gilt, ist dabei aber von Land zu Land unterschiedlich.