Schadenfreiheitsklasse nach Scheidung

Schadenfreiheitsklasse nach Scheidung

Schadenfreiheitsklasse nach einer Scheidung

Wenn die Ehe zerbricht und es zur Scheidung kommt, ist das für beide Ehegatten ein gewaltiger Einschnitt im Leben, der viele Veränderungen mit sich bringt. Dabei gilt es auch viele finanzielle Dinge zu regeln, natürlich auch im Bereich Versicherungen. Wo die Ehegatten früher Ihre Versicherungspolicen zusammengelegt haben, brauchen nun beiden Partner nach der Scheidung eine eigene Police. Das gilt selbstverständlich auch für die Kfz-Versicherung. Dabei stellt sich die Frage, wer die Schadenfreiheitsklasse nach der Scheidung weiternutzen darf. Denn schließlich wird die Kfz-Versicherung, durch eine hohe Schadenfreiheitsklasse erheblich günstiger.

Schadenfreiheitsklasse geht nach der Scheidung an den Autohalter

Grundsätzlich ist es nicht möglich, dass beide Partner die bisherige Schadenfreiheitsklasse nach der Scheidung beibehalten. Denn die Versicherungsgesellschaften erlauben nur einem Partner die Schadenfreiheitsklasse nach der Scheidung weiter zu verwenden. Normalerweise geht die Schadenfreiheitsklasse nach der Scheidung an den Ehepartner, auf den das gemeinsame Fahrzeug zuvor zugelassen war. Normalerweise kann die Schadenfreiheitsklasse dann auch nicht mehr auf den andern Partner übertragen werden.

Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung. Wenn der andere Partner, das gemeinsame Fahrzeug ausschließlich allein gefahren hat und nur durch sein unfallfreies Fahren die Schadenfreiheitsklasse überhaupt erreicht wurde, kann ihm die Schadenfreiheitsklasse nach der Scheidung zugesprochen werden. Dies geht aus einem Urteil des Flensburger Landgerichts (Landgericht Flensburg, Az.: 1 T 30/06) hervor.

 

 

Quelle des Bildes: geralt