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Teilkaskoversicherung zahlt bei Hochwasserschäden

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Derzeit wird Deutschland von der verheerenden Hochwasserkatastrophe in Atem gehalten. Besonders schlimm getroffen hat es den Süden und den Osten Deutschlands. Vielerorts standen ganze Straßenzüge unter Wasser. Da kann es natürlich auch passieren, dass ein Auto Opfer der Wassermassen wird. Doch welche Versicherung zahlt, wenn das Auto durch Hochwasserschäden in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit

Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen gehören zu den sogenannten Elementarschäden. Diese Elementarschäden werden grundsätzlich von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Wer eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt daher in der Regel die durch das Hochwasser am Fahrzeug entstandenen Schäden erstattet. Probleme mit der Versicherung kann es allerdings geben, wenn es frühzeitig eine Warnmeldung gab und der Versicherte genug Zeit gehabt hätte, das Auto vor dem Hochwasser in Sicherheit zu bringen. Dann kann nämlich passieren, dass die Versicherung ihre Leistungen aufgrund grober Fahrlässigkeit anteilig kürzt.

Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Hochwasser

Auf der sicheren Seite ist natürlich auch derjenige, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Denn die Vollkaskoversicherung enthält grundsätzlich immer auch den kompletten Versicherungsumfang einer Teilkaskoversicherung. Wer hingegen lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bekommt kein Geld von der Versicherung und bleibt auf den Kosten, die durch die Hochwasserschäden enstanden sind, sitzen. Versicherte, die ihrer Versicherung einen Hochwasserschaden melden, müssen übrigens keine Angst vor einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse haben, da die Hochwasserschäden immer der Teilkaskoversicherung zugerechnet werden. 

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